Besuchsbegleitung
Elternteile im geschützen Rahmen treffen
Die individuelle Besuchsrechtsbegleitung hat zum Ziel, den kindgerechten Vollzug von Besuchsvereinbarungen zwischen getrenntlebenden Eltern zu gewährleisten. In der Regel wird sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordnet, wenn die Eltern aufgrund erheblicher Konflikte nicht in der Lage sind, das Besuchsrecht des Kindes mit dem ausserhalb lebenden Elternteil erfolgreich umzusetzen. Ein weiterer zentraler Aspekt kann darin bestehen, die Beziehung zwischen dem Kind und dem extern lebenden Elternteil aufzubauen und zu festigen. Die Begleitperson ist dabei während des gesamten Besuchsprozesses anwesend, einschliesslich der Übergaben des Kindes zwischen den Elternteilen, um eine unterstützende und konfliktfreie Umgebung zu fördern.
Besuchsbegleitung
Die Begleitschwerpunkte der Besuchsbegleitung umfassen:
- Das Wohl des Kindes steht im Zentrum
- Klare Position für das Kind schaffen
- Vertrauen und Akzeptanz schaffen im familiären Umfeld
- Direkte und pragmatische Arbeitsweise mit der aktuellen Familiensituation
- Geschützter begleiteter Rahmen für Kinder
- Unterstützung bei konfliktbehafteten Begegnungen der Eltern
- Sukzessive Umsetzung der Ziele des Auftraggebers
- Das Angebot von Cocon Family GmbH beruht auf dem Vier-Augen-Prinzip und langjähriger fachspezifischer Erfahrung
Nächste Schritte
Sozialpädagogische Familienhilfe Kanton Zürich Privatpersonen
Wohnen Sie im Kanton Zürich und benötigen Unterstützung in Erziehungsfragen?
Dann besteht die Möglichkeit, auf der untenstehenden Webseite den Antrag auf Kostenübernahme (KÜG) auszufüllen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zum Formular oder der Anmeldung.
Für Zuweiser